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Über uns:Wir sind ein junges Einzelunternehmen, gegründet im April 2009.
Wenn Sie auch viel Wert auf Sauberkeit und Ordnung legen, dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir übernehmen gerne die Betreuung Ihrer/Ihren Liegenschaft(en) mit allem was dazugehört: Gebäudereinigung, Gartenbetreuung, Winterdienst! Leistungen können, für die eigenen Wünsche angepasst, aus einem Leistungskatalog ausgesucht werden! Angebote werden individuell nach Ihren Wünschen erstellt! Wir freuen uns, Ihnen ein kostenloses Anbot erstellen zu dürfen. aus Web:Hirse in Rasenneuanlagen "Auf Grund warmer Witterung können bei Rasenneuanlagen und Rasenerneuerungen zurzeit leicht Probleme mit einem groben, schnell keimenden Gras auftreten. Wer muss den Rollsplitt am Gehsteig wegräumen "...Der im Winter gestreute Splitt muss wieder weg. Details dazu regeln Landes- und Gemeindevorschriften. In Wien beispielsweise schreibt die Winterdienstverordnung vor, dass die Liegenschaftseigentümer die Gehsteige reinigen müssen, sobald „Auftaumittel und abstumpfende Streumittel für die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs nicht mehr erforderlich sind“. Also jedenfalls im Frühjahr, aber auch während winterlicher Warmwetterperioden. Dabei darf man den Streusplitt nicht einfach auf die Straße oder ins Rinnsal kehren, sondern muss ihn wieder „einsammeln..." mehr Quelle: Immobillien.diepresse.com 48er Winterdiensttipps für Wiener Gehsteige und Stiegen "Die winterliche Betreuung von Gehsteigen und Stiegen ist (bis auf wenige Ausnahmen) eine private Aufgabe. Die Abteilung Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (MA 48) berät mit einem Überblick über die wichtigsten Punkte, die es zu beachten gibt." mehr Quelle: www.wien.gv.at
Schnee und Eis in Wien: Verpflichtungen für Liegenschaftseigentümer "Aber auch für die LiegenschaftseigentümerInnen und Hauseigentümer- Innen bringt der Winter spezielle Verpflichtungen, sind sie doch klar für die Betreuung der Gehsteige zuständig – und auch für das Einkehren des ausgebrachten Streuguts." mehr Quelle: www.wien.gv.at
Schneeräumung: Wer haftet im Falle eines Falles? "...Nach Einschätzung des Rechtsanwalts ist die Judikatur letztlich relativ streng. So reiche bei andauerndem Schneefall oder Eisbildung eine einmalige Räumung nicht aus. Vielmehr müsse kontinuierlich den ganzen Tag über geräumt und gestreut werden. Gleichzeitig sei auch eine Tauwetterkontrolle vorzunehmen – sprich, an Tagen ohne Niederschlag müssen Gefahrenquellen wie Dachlawinen oder Vereisungen beseitigt werden..." mehr Quelle: Immobillien.diepresse.com
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