Wir führen den Winterdienst für Geschäfts- und Privatkunden nach den
jeweils gültigen, gesetzlichen Bestimmungen der Stadt- oder Gemeindeordnung aus.
Wir kümmern uns um die Schneeräumung, Auftau- und Splittstreuung,
Entfernung von Glatteis oder um die Sicherheitspflicht gemäß STVO. In der Zeit
von 6 - 22 Uhr ( auch an Sonn- und Feiertagen ).
Der Preis wird nach vorheriger Vermessung pauschal vom
1. November bis 15. April des Folgejahres berechnet.
Die Schneeräumung erfolgt je nach Situation und Ort maschinell oder manuell.
Einsatzgebiete: Gehsteige, Gehwege, Straßen, Parkplätze, Lagerflächen, Höfe,
Vorbauten, Ecker, etc.
Ergebnis: Frei von Schnee und Eis, Wiederbenützbarkeit der geräumten Flächen,
Objektpflege, Ortsbildverschönerung, etc.
Wir verwenden umweltfreundliches Taumittel. Während einer
Schönwetterperiode während der Saison befreien wir Sie von lästigem
Streusplitt.
Natürlich übernehmen wir auch die Haftung lt. Haftpflichtversicherung bei
Schadensfällen.Der Kunde hat das Recht bis 30. Juni den Vertrag schriftlich zu kündigen, ansonsten verlängert sich der Vertrag für die kommende Winterdienstsaison.
Es besteht auch die Möglichkeit das Sie unsere Dienstleistungen nicht für die volle Saison, sondern für die von Ihnen bestimmten Zeitraum in Anspruch nehmen.
Tauwetterkontrolle wird gesondert vereinbart.
Für weitere Infos diesbezüglich
stehen wir Ihnen unter der
Tel. Nr.: 0676 / 922 99 77
gerne zur Verfügung